Menschen der vulnerablen Gruppen fordern ein sofortiges Ende aller Corona-Maßnahmen und sprechen sich gegen ihre Instrumentalisierung durch die Politik aus.

Vorab:

Wir bitten um Unterschriften ausschließlich von Menschen der vulnerablen Gruppen, wie sie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales in der Tabelle ab S. 9 unter "Möglicherweise besonders schutzbedürftig" und "Besonders schutzbedürftig" definiert werden:


https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/arbeitsmedizinische-empfehlung-umgang-mit-schutzbeduerftigen.pdf;jsessionid=4E9FA4752B117A966C30B6B2B2432D53.delivery2-master?__blob=publicationFile&v=4

Und von gesetzlichen Betreuern für ihre Betreuten, bzw. Vorsorgebevollmächtigte

Wir möchten mit dieser Petition den betroffenen Menschen, in deren Namen gehandelt wird, eine Stimme geben.

 

Begründung der Petition:

Im (neuen) Infektionsschutzgesetz wird weiterhin als ein Ziel der Schutz der vulnerablen Gruppen genannt.

Es wird mit dieser Zieldefinition unterstellt, dass die Gruppen der vulnerablen Menschen (nach Definition des RKI) in dieser „Pandemie“ (generell) auf einen gesetzlich verordneten Schutz der eigenen Gesundheit angewiesen seien, was ein Eingreifen des Staates legitimiere. Es findet keine Differenzierung statt.

Damit werden diese Gruppen zum „Sündenbock“ für die Corona Maßnahmen, sie werden politisch instrumentalisiert und der Eigenverantwortung des Schutzes der eigenen Gesundheit (weitestgehend) beraubt (indem sie z.B. Masken in verschiedenen Situationen aufsetzen müssen, obwohl sie z.B. eine Lungenerkrankung haben und Ärzte sich weigern, Maskenatteste auszustellen).  

Viele dieser Menschen sind trotz ihrer Erkrankungen und Einschränkungen durchaus in der Lage, ihr Leben allein und selbstbestimmt zu meistern. Sie treffen eigene Entscheidungen, versorgen sich selbst oder mit Hilfe, z.B. von Angehörigen oder Pflegediensten, gehen oft noch arbeiten und leben ein (relativ) selbständiges und selbstbestimmtes Leben.

Jene Menschen dieser Personengruppen, die das nicht (mehr) können, haben zumeist eine Person, die ihre Aufgaben (partiell) in ihrem Sinne wahrnimmt (Gesetzlicher Betreuer oder Bevollmächtigter).

Die Bundesrepublik Deutschland maßt sich nun an, zum einen gesunden Menschen aus „Gründen der Solidarität“, bzw. ehemals dem Ziel der „Herdenimmunität“ und zum anderen auch jenen (u.U. eingeschränkt) selbständig lebenden und agierenden Menschen der „vulnerablen Gruppen“ Maßnahmen vorzuschreiben, welche ihnen selbst und anderen Menschen auf vielfältige Weise schaden, teilweise bis hin zum Tod. Und dies mit dem Argument, sie „schützen“ zu wollen.

Bsp.1: Mensch mit Krebs benötigt dringend eine Operation. Diese wurde jedoch ausgesetzt, um Betten für die an Corona Erkrankten freizuhalten. Vermutungen von Experten gehen von einer Zahl von 5.000 bis 125.000 Patienten aus, die aus diesem Grunde versterben werden/bzw. schon verstarben.

Bsp.2: Mensch mit Diabetes hatte einen gastronomischen Betrieb. Aufgrund der Corona-Maßnahmen geriet er in finanzielle Schieflage und musste seinen Betrieb schließen. Seither leidet er an einer schlimmen Depression, da er seine Existenzgrundlage verloren hat.

Mit der Frage, wann ein Staat überhaupt so umfassend handeln darf, dass er in die Grundrechte der Menschen tiefgehend eingreift, hat sich der Verfassungsrechtler Professor Dr. Dietrich Murswiek in einem Papier für die Enquete-Kommission 17/2 „Corona-Pandemie“ des Landtags Rheinland-Pfalz auseinandergesetzt, wobei er insbesondere den Lockdown im März-April 2020 und die aus den Maßnahmen resultierenden Kollateralschäden betrachtete.

Er zeigte auf, dass der Schutz von Leben und Gesundheit gegen die Bedrohung durch Covid-19 zweifellos ein legitimes Gemeinwohlziel sei, das anzustreben prinzipiell Freiheitseinschränkungen rechtfertigen könne. Jedoch müsse der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Zudem sind Grundrechtseingriffe bzw.                       -beeinträchtigungen rechtfertigungsbedürftig.

Die Verfassungskonformität etlicher – teilweise noch bestehender – Einzelmaßnahmen stellt er in Frage, insbesondere ist auch die Maskenpflicht einer gründlichen Verhältnismäßigkeitsprüfung zu unterziehen.

Kann von einer Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns gesprochen werden, wenn der (vermeintliche) Gesundheitsschutz der vulnerablen Gruppen sich allenfalls auf einen Aspekt, nämlich die Reduzierung/Verhinderung einer Ansteckung mit Corona bezieht? Dabei ausblendend, dass die Kollateralschäden, welche die Corona-Maßnahmen mit sich bringen, ebenfalls ein gesundheitliches Risiko für die Betroffenen darstellen und evtl. der angestrebte „Gesundheitsschutz“ dadurch u.U. sogar quasi aufgehoben wird?

Zudem titelte die Berliner Morgenpost am 08.09.2022:

„Corona-Studie: Mehrheit der Deutschen hat Covid-Antikörper und teilte mit, dass nach dieser Studie mehr als 95% der Menschen in Deutschland bereits Antikörper haben.“

Mit dieser Petition wird daher angezweifelt,

a) dass die Fortführung des IfSG (noch) verhältnismäßig ist und

b) dass die vorgeblich zu schützenden vulnerablen Gruppen durch die Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes tatsächlich geschützt werden.

Die Argumentation des Gesundheitsschutzes für die genannten Gruppen wird von uns daher als eine Alibifunktion zur Aufrechterhaltung des regelwidrigen Eingriffes in die Grundrechte der Bürger dieses Landes eingeordnet.

Diese Petition stellt fest, dass viele Menschen dieser Gruppen durch die Corona-Maßnahmen ebenfalls (massiv) geschädigt werden, weshalb wir (Menschen dieser Gruppen nach Definition des RKI) ein sofortiges Ende aller Corona-Maßnahmen, inkl. der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und der Maskenpflicht, fordern.

Wir benötigen kein bevormundendes, betreutes Denken und Handeln durch den Staat. Jeder hat heute die Möglichkeit, sich diese „Impfstoffe“ injizieren zu lassen, wenn er meint, dass diese ihn schützen, Abstand zu halten, sich Masken aufzusetzen, etc.

Wir sagen daher ganz klar N E I N dazu, dass wir und andere Menschen, vorgeblich in unserem Namen, zu irgendeiner Maßnahme genötigt und gezwungen, bzw. aus dem kulturell-gesellschaftlichen Leben ausgegrenzt werden!