Kein Kahlschlag am Seerhein

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Gast

#100

2015-02-05 22:02

im Moment stehen wir unter einem sehr großen Zeitdruck - es handelt sich um die großanglegte Baumfällung am Rheinuferweg Konstanz bis Gottlieben im Kanton Thurgau. Betroffen sind viele Tierarten - insbesondere Fledermäuse, Nachtreiher, Eisvogel, Beutelmeise, Schwarzmilan und viele mehr. Ein jahrzentelang gewachsenes Naturschutzgebiet- eine Leitlinie entlang des Rheins für viele Tierarten und eingebunden in das angrenzende Gebiet Wollmatinger Ried, welches europaweit für den Naturschutz eine große Bedeutung hat. Seit Jahrzehnten ein Gebiet, indem eine gut gewachsene Symbiose und Artenvielfalt entstanden ist und auch seltene Arten ihren Rückzug dort gefunden haben. Jetzt aus ökonomischer Sicht wg. der Verkehrssicherungspflicht mit der Kettensäge durch und das ganze Ökosystem ist platt und darf sich über viele Jahre hinweg versuchen neu zu ordnen und zu erholen. Eine Maßnahme über Jahre hinweg hätte hier greifen müssen und nicht die Vorschlaghammermethode! Aus unserer Sicht wurden im Vorfeld keine ausreichenden und entsprechenden Gutachten und Prüfungen durchgeführt und die Fällungen sind bereits voll im Gange. Ich möchte im Namen unseres Vereins Bio-Top e.V. Vogelpflegesation und Wildtierhilfe Hegau Bodensee kurz Stellung beziehen zu der geplanten Großfällaktion am Rheinuferweg Konstanz-Gottlieben. Bis vor drei Jahren haben wir unsere Auffangstation in Tägerwilen betrieben - meine Mitarbeiter und ich - wir passierten bis zu 2-3 Male täglich diesen Weg zu verschiedensten Tages- und Nachtzeiten. Wir kannten beinahe jede Brutstätte, jedes Fledermausquartier und sind uns über die ernorme Artenvielfalt in jeglicher Hinsicht in diesem Gebiet bewusst. Mitte Januar 2014 (nach der Bekanntgabe im Südkurier) habe ich Frau Dr. Boll vom BUND eine Mail zukommen lassen und unsere Mithilfe angeboten. Laut dem Antwortschreiben von Frau Dr. Boll bin ich davon ausgegangen, dass entsprechende Gutachten stattfinden würden. Ich möchte hiermit nochmals darauf hinweisen, dass bei einer großangelegten Fällaktion, wie sie in diesem Gebiet mit einer hohen Artenvielfalt von teilweise sogar streng geschützer Flora und Fauna stattfinden soll, unbedingt im Vorfeld eine artenschutzfachliche Untersuchung zu erfolgen hat. Ein besonders dringliches Augenmerk ist hierbei auf die betroffenen Habitatbäume zu legen. Ich weise darauf hin, dass es beispielsweise einen Baum gibt, in dem jedes Jahr der Eisvogel 2 Bruten aufzieht und etliche Bäume, in denen Greife ihren Horst haben (Schwarzmilan und Turmfalke). Ein besonders gewichtiger Aspekt ist vor allem die Vielzahl der betroffenen Bäume, die als Fledermausquartiere und vor allem Winterquartiere zu erwarten sind. In diesem Gebiet haben ausgesprochen viele Feldermausarten ihren Lebensraum und einige dieser Arten sind Strukturgebunden, so dass bei einem massiven Eingriff ganze lokale Populationen Probleme bekommen können. Es gibt sogenannte Leitlinien für bestimmte Fledermausarten. Ich bitte um Prüfung, ob hinsichtlich dieser Vorkommnisse eine artenschutzfachliche Prüfung stattgefunden hat, da die geplante Fällaktion sonst nach Bundesnaturschutzgesetz § 44 Absatz 1 als gesetzeswidrig anzusehen ist. (https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/themen/monitoring/BNatSchG.PDF)sofern die Verantwortlichen auf deutscher Seite zu finden sind. Sollte diese Vorschrift nicht eingehalten worden sein, fordern wir einen sofortigen Stopp der Baumfällungen am Rheinuferweg! Bei geplanten Baumfällungen dieser Art ist die reguläre Vorgehensweise, dass die Habitatbäume ein Jahr vorher im Sommer und im Winter (endoskopisch) überprüft werden und ggf. die Löcher bei einem Baum, der zur Fällung vorgesehen ist entsprechend verschlossen werden, sofern keine Tiere die Höhlen bewohnen. Da in der Regel Fällungen in den Wintermonaten stattfinden, ist direkt vor der Fällung nochmals eine endoskopische Prüfung erforderlich, ob noch Tiere in den Höhlen leben. Ausserdem fordern wir eine sensiblere und naturverträglichere und nacchhaltige Planung, die beispielsweise vorerst nur Bäume vorsieht, die wirklich unfallgefährdend sind sowie ein Mehrschritteprogramm über Jahre, wo schon im Vorfeld eine entsprechende Ersatzpflanzung stattfindet. Mit freundlichen Grüßen Yvonne Bütehorn von Eschstruth

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Gast

#116 Re:

2015-02-07 10:44:02

#100: -  

 Eine Begutachtung der Habitatbäume wurde vorgenommen und 5 Habitatbäume konnten so gerettet werden. Leider nur 5! Aber die Stellungnahme der Verbände wurde wenigstens diesbezüglich umgesetzt.