Erhalt Fachstelle Gleichstellung für Menschen mit Behinderung Basel

Teuscher

/ #21

2015-02-07 08:07

 

 
Betreff: Diskriminierung 

Sehr geehrte Frau Herzog laut Sparmassnahmen soll das Büro für die Gleichstellung für Menschen mit Behinderung aufgelöst werden. Das ist absolut inakzeptabel, da der Kanton Basel-Stadt eine Vorbildsfunktion hat, und gemäss Verfassung auch gestützt werden sollte. Die SNB hat jetzt noch zusätzlich 1 Mrd. Franken an die Kantone und den Bund ausgeschüttet, und jetzt soll auf die Kosten der Schwächsten gespart werden. Das ist beschämend, nicht tolerierbar und diskriminierend, denn die Gleichstellung zwischen Mann und Frau, werden keine Kürzungen vorgenommen, zeigen Sie, Frau Herzog Empathie gegenüber den Menschen mit Behinderung, mit ihren Sparmassnahmen werden all diese Menschen auf eine indirekte Art Diskriminiert. 
 
 
Mit Nichten ist ein Automatismus in den Ämtern vorhanden, es gibt immer wieder viele Aspekte die ein gut beobachtendes Auge, wie auch die spezifischen Kenntnisse haben müssen um dem Behig und der BKR-Konvention gerecht zu werden, die Verschiebung auf eine andere Fachstelle bringt keine Besserung sondern ein Unwissen und eine   Überlastung der Fachstelle.
 
Ich zitiere 
 
Aufhebung der Stelle des Beauftragten für Menschen mit Behinderung (Kantons- und Stadtentwicklung)
Die Stelle des Beauftragten für Menschen mit Behinderung wurde 2003 im Erziehungsdepartement
geschaffen, um die Vorgaben des damals vor dem Hintergrund des neuen Behindertengesetztes
auf Bundesebene entstandenen kantonalen Leitbildes umzusetzen. Ziel dieser
Stelle war es, den Dialog über die kantonale Behindertenpolitik zu fördern und die Wirkungsziele
des Leitbildes regelmässig zu überprüfen. Der Dialog wurde durch die Stelle erfolgreich geführt,
Widerstände und Widersprüche erkannt, Finanzierungsmöglichkeiten entwickelt und langfristige Lösungen
erarbeitet. Heute werden diese Ansätze und Massnahmen für ein gleichgestelltes und selbstbestimmtes
Leben behinderter Menschen erfolgreich im Regelbetrieb der Verwaltung beispielsweise
durch das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt mit der Abteilung Behindertenhilfe
im Amt für Sozialbeiträge, im Bau- und Verkehrsdepartement durch das Amt für Mobilität und das
Hochbauamt sowie auch im ED (Integrative Schule) erfolgreich und aktiv umgesetzt. Die Notwendigkeit
eines Beauftragten für Menschen mit einer Behinderung ist aufgrund dieser Entwicklungen
und Fortschritte heute nicht mehr gegeben. Die Aufgaben hinsichtlich des Schutzes der Menschen
mit Behinderung vor Diskriminierung werden im Rahmen der Aufgaben der Fachstelle Diversität und
Integration zukünftig weiter geführt.“
 
 
Die Stelle des Beauftragten für Menschen mit Behinderung darf und soll nicht gestrichen werden. Basel wurde immer sehr gelobt für diese Stelle und auch das Know-How, Jetzt macht Basel einen grossen Rückschritt. Die 160000 Franken kann man auch anders einsparen, aber so nicht, auf dem Rücken der Schwächsten. 
 
 
Eine Petition ist schon im Gange, vielleicht können Sie, doch noch etwas ändern.
 
Ich erhoffe mir eine Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüssen M.Teuscher
Unten noch ein Artikel des Tagesanzeigers vom Jahr 2005
Tages-Anzeiger 26.03.2005
Behindertenbüro auf Sparflamme
Kaum installiert, ist das Gleichstellungsbüro für Behinderte ins Visier der FDP-Sparpolitiker geraten. Nötig wäre eher mehr Geld: Das Gesetz wird erst zaghaft umgesetzt.
Von Beat Bühlmann, Bern
Der Name ist lang, das Budget bescheiden. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen - wie es seit dem 1. März 2004 offiziell heisst - verfügt über 1,5 Stellen und einen Etat von 1,5 Millionen Franken. Zum Vergleich: Das Gleichstellungsbüro für Frau und Mann kann 12 Stellen besetzen, bei einem Budget von 7,1 Millionen.
Andreas Rieder, der das Gleichstellungsbüro für Behinderte fast in Eigenregie betreibt, will sich nicht beklagen. «Wir sind in der Aufbauphase, deshalb müssen wir Prioritäten setzen.» Das ist gar nicht so einfach, denn die Verordnung zum Gleichstellungsgesetz listet elf konkrete Aufgabenfelder auf. Das Büro, das sich um «die Beseitigung der rechtlichen und tatsächlichen Benachteiligungen» zu kümmern hat, soll informieren, dokumentieren, beraten, berichten und koordinieren. Das heisst: Anstösse geben, die Behörden über die Rechtslage aufklären.
«Wir sind Vermittler und funktionieren nicht als Ombudsstelle», sagt der Jurist. Eine anwaltschaftliche Tätigkeit für Behinderte wie in Schweden ist nicht vorgesehen. Mit den 750 000 Franken, die dem Büro dieses Jahr für Integrationsmassnahmen zur Verfügung stehen, wird zum Beispiel ein Filmzyklus zum Thema Behinderung unterstützt, der nebenbei Kinobetreiber mit nicht zugänglichen Sälen für die Gleichstellung sensibilisieren soll. Obschon das Behindertengleichstellungsgesetz seit dem 1. Januar 2004 in Kraft ist, hat die Umsetzung auch bei den Behörden «noch nicht erste Priorität», äussert sich Rieder vorsichtig. Oft fehle einfach das nötige Wissen, um die richtigen Massnahmen zu treffen. «Mit mehr Mitteln könnten wir die Gleichstellung aktiver vorantreiben.» Doch damit kann er nicht rechnen.
Im Gegenteil: Sparpolitiker der FDP wollten dem Gleichstellungsbüro eine halbe Million Franken abknöpfen, ohne mit dem Büroleiter je Kontakt aufgenommen zu haben (TA vom 4. März). «Die Arbeit des Büros kann ich nicht beurteilen», sagt der Zürcher Nationalrat Filippo Leutenegger, es sei ja nur darum gegangen, diese Idee «zu prüfen». Die FDP-Fraktion hat die rigorosen Sparpläne auf Eis gelegt, doch Leutenegger will als fürs Thema Zuständiger die «Effizienz des Büros» im Auge behalten.
«Gleichstellung torpedieren»
Bei der Pro Infirmis, der grössten Behindertenorganisation der Schweiz, löste der Kürzungsvorschlag helles Entsetzen aus. «Mit einer Politik der leeren Kassen soll die Gleichstellung torpediert werden», beklagt sie in einem Communiqué. Es sei ohnehin störend, dass das Büro nicht mit drei bis vier Stellen ausgestattet sei, wie dies der Bundesrat in der Botschaft zum Gleichstellungsgesetz in Aussicht gestellt habe. «Zuerst werden die Mittel zusammengestrichen, und dann beklagt man die Ineffizienz des Gleichstellungsbüros und will es ganz aufheben», kritisiert Pro Infirmis.
Die Versprechen aus dem Abstimmungskampf würden nicht eingehalten, sagt auch Caroline Hess-Klein, eine Expertin für die Behindertengleichstellung. Die 31-jährige Juristin leitet «Egalité Handicap», die Fachstelle der Behindertenverbände. «Wenn das Büro nicht besser dotiert wird, droht es zu einer Alibiübung zu verkommen», so Hess. Andreas Rieder, mit dem sie eng zusammenarbeite, mache eine «Superarbeit», doch mit seinen Ressourcen sei es nicht möglich, die Gleichstellung für die Behinderten wirklich voranzubringen. So sieht das auch Martin Haug aus Basel, der bisher einzige kantonale Beauftragte für die Gleichstellung Behinderter. Er sei zwar äusserst froh um den rechtlichen Beistand aus Bern. Doch wenn der Bund als einer der grösseren Arbeitgeber seine Vorreiterrolle erfüllen wolle, wozu er per Gesetz verpflichtet ist, müsse er das Gleichstellungsbüro dringend aufstocken. «Gleichstellung muss man konkret anpacken», sagt Haug, «es genügt nicht, darüber zu reden.»
Mit seinen «schmalen Ressourcen» sei es dem Büro gar nicht möglich, in den Kantonen aktiv zu werden, «die hängen in der Luft», sagt Haug. Der Input aus Bern wäre umso nötiger, als die Umsetzung gerade von Kantonen und Gemeinden erst zaghaft angepackt wird. «Das fehlende Bewusstsein bei den Behörden ist zum Teil erschreckend», sagt die Rechtsexpertin Caroline Hess-Klein. Die Bewilligungspraxis bei Neu- oder Umbauten sei oft sehr large.
Tessin eine löbliche Ausnahme
Auch Joe Manser von der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen in Zürich ist erstaunt, wie unzureichend die Behörden über die neue Rechtslage informiert sind. Es gebe zwar löbliche Ausnahmen wie den Kanton Tessin, der alle öffentlichen Bauten bis in fünf Jahren für Behinderte zugänglich machen will. Oder wie die Stadt Zürich, die alle 30 Kreisarchitekten zu einer Weiterbildung für behindertengerechtes Bauen aufgeboten hat. Doch die Mehrheit der Kantone und Gemeinden, so Joe Manser, habe für «die aktive Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes nichts unternommen».