Aufhebung der Coronabeschränkungen zur Nutzung von Zweitwohnsitzen und Ganzjahres Pachtflächen von Freizeit und Erholungseinrichtungen wie Mobilheime und Wohnmobile auf Campingplätzen.
Es ist nicht einsichtig und plausibel warum Kleingärten weiterhin genutzt werden dürfen, hingegen Eigentümer oder Ganzjahrespächter von z.Bsp. Zweitwohnsitzen, Ferienimmobilien, Wochenendgrundstücken oder Dauerstellplätzen wie Mobilheime und Wohnmobile auf Campingplätzen unter Einhaltung der nötigen Abstandsregeln eine Nutzung und Pflege ihres Eigentums gegen Strafe untersagt bleibt.
Diese Einschränkung ist nicht hinnehmbar zumal mit der Nutzung ein geringeres Ansteckungsrisiko verbunden ist wie vergleichsweise bei einem Aufenthalt in städtischen Wohnsiedlungen.
Hinzu kommt der angenehme und zugleich wirksame Nebeneffekt, dass naturnahe Aktivitäten nicht nur die Abwehrkräfte stärken sondern auch das allgemeine Wohlbefinden fördern.
Wir fordern die Politik hiermit auf, die Grundrechte der Bürger zu achten sowie angemessene und geeignete Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Personen zu ergreifen ohne das öffentliche Leben, die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung jedes Einzelnen außer Kraft zu setzen.
Michael Haenichen Verfasser der Petition kontaktieren