Wer sein Mäntelchen nach dem Wind hängt, hat schlechte Karten...
Verfasser der Petition kontaktieren
Ist der Gesetzentwurf eine weitere Reform zur Zwangsenteignung?
2017-02-21 14:53:00
Liebe Unterstützer/innen,
nach der Kollision mit der gegnerischen RA'in Nuxoll und der Streitbeilegung via Löschungsauftrag/Setzung zur Frist der AG Behindertenrecht in der Piratenpartei, wissen wir nicht sicher, ob unsere behinderte Tochter (28Jahre) noch unter privater Berufsbetreuung steht, denn Standorte wurden verlegt, Gruppenleitung versetzt und die Berufsbetreuerin Krohn ist nunmehr an ihrem Privatwohnort tel.zu erreichen...
Wenn laut Umfrage des Getzesentwurfes des Bundesrates
http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0505-16.pdf
Familienangehörige betroffen sind und diejenigen die schon im Heim untergebracht sind nicht als Trennungsfall in Frage kommen,
müßten sich alle Familienangehörige untereinander kümmern dürfen, damit alle davon profitieren.
Ist es nicht ungewöhnlich, daß die körperlich, geistig und seelischen Defizite des § 1748 BGB
auch die von zu Betreuenden Volljährigen im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG § 14) im Gesetzesentwurf nicht angesprochen werden?
Jeder kann jeden unter Betreuung setzen lassen, was sagen Sie dazu??
Familie Simon und Andrea Huber
Neue Petition - bitte unterzeichnen und weiterleiten-vielen Dank
2017-02-12 20:28:14Familie Simon und Andrea Huber
Gerichtshof der Europäischen Union in Luxembourg
2017-02-12 10:55:42Lieber Herr Plantiko,
ohne Sie können wir nichts tun. Was sollen wir machen?
Können Sie etwas tun?
Wir senden das Schreiben auch an Fr. Manthey, damit sie weiß, wie weit wir gekommen sind.
Kein Gericht dieser Welt kann gegen den Kinderklau etwas unternehmen.
Wir gehen davon aus, daß alle Staaten sich an dem Kinderklau (Kindesraub) beteiligen, vom Staat befohlen.
MfG
Ihre
Fam.S.u.A. Huber
-----Original-Nachricht-----
Betreff: Ihre E-Mail vom 1. Februar 2017
Datum: 2017-02-10T16:56:14+0100
Von: "Registry ECJ" <ECJ.Registry@curia.europa.eu>
An: "huber-moenchengladbach@t-online.de" <huber-moenchengladbach@t-online.de>
GERICHTSHOF DER EUROPÄISCHEN UNION |
Luxemburg, den 10. Februar 2017 |
Kanzlei |
|
Sehr geehrte Familie Huber,
in Beantwortung Ihres Schreibens vom 1. Februar 2017 erscheint es angebracht, Ihnen einige Informationen über Aufgaben und Zuständigkeit des Gerichtshofes zu erteilen.
Der Gerichtshof sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und der Anwendung der Verträge über die Europäische Union. Die Auslegung und die Anwendung von Vorschriften des innerstaatlichen Rechts der Mitgliedstaaten gehört nicht zu seinen Aufgaben. Ebenso wenig ist er zuständig für Beschwerden wegen einer Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention durch Behörden der Unterzeichnerstaaten; der Gerichtshof ist nicht identisch mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, Adresse: B.P. 431 R6, F-67075 Strasbourg-Cedex (siehe dessen Homepage im Internet www.echr.coe.int)
Der Gerichtshof ist keine höhere Instanz gegenüber den nationalen Gerichten und kann deren Entscheidungen weder aufheben noch abändern.
Privatpersonen können ein Organ der Europäischen Union nur vor dem Gericht der Europäischen Union, nicht vor dem Gerichtshof verklagen. Dabei ist die Vertretung durch einen in einem Mitgliedstaat zugelassenen Rechtsanwalt zwingend vorgeschrieben.
Für Streitigkeiten mit Mitgliedstaaten oder deren Behörden oder zwischen Privatpersonen sind ausschließlich die nationalen Gerichte zuständig. Dies gilt auch dann, wenn es um Fragen des Rechts der Europäischen Union geht. Ein Gericht eines Mitgliedstaats kann jedoch den Gerichtshof um Vorabentscheidung über Fragen des Rechts der Europäischen Union ersuchen. Die Parteien selbst können dem Gerichtshof derartige Fragen nicht vorlegen.
Sie werden bestimmt verstehen, dass es nicht die Aufgabe des Gerichtshofes ist, in rechtlichen Fragen Auskünfte zu erteilen oder Stellung zu nehmen.
Der Gerichtshof sieht sich demnach außerstande, auf Ihr Schreiben hin tätig zu werden.
Für weitere Informationen über Zuständigkeit und Funktionsweise des Gerichtshofes konsultieren Sie bitte die Internetseite www.curia.europa.eu.
Sobald Sie sich auf der Seite befinden, klicken Sie nacheinander auf "Das Organ", "Dienststellen des Organs", "Presse und Information" und "FAQ".
Der Kanzler
i. V.
Familie Simon und Andrea Huber
BGH zu § 1686 BGB: Auskunftsansprüche (über Kinder) auch gegen Dritte
2017-02-02 15:52:33Liebe Unterstützer/innen,
wie schwer ein Auskunftsrecht umzusetzen ist, schreiben die Richter allerdings nicht und zu a)b)c)d) das waren auch unsere Richter.
Es geht aus dem Beschluß hervor, dass zwar jeder ein Auskunftsrecht hat und dem anderen gewähren sollte.
Ein Auskunftsrecht über unseren Sohn hatten wir in Form von Briefen an ihn und die Pflegeeltern bis er sich am 2012 hat adoptieren lassen, dann brach der Kontakt ganz ab. Am alten Wohnort wohnt unser Sohn nicht mehr, das heißt er ist ersteinmal verschollen.
Auch sind wir im Besitz seiner Geburtsurkunde, das Einwohnermeldeamt muß uns auch Auskünfte erteilen.
Mit unserer Tochter haben wir vierzehntägig 4-5 Std. Umgangsrecht. Wir holen sie aus dem Heim ab und bringen sie auch wieder hin.
Sie darf uns auch in der Woche anrufen. Bei Krankheit, Feiertagen etc. finden Absprachen direkt mit dem Personal oder dem Heimleiter statt.
Wir verhandeln entweder telefonisch oder kurz an der Tür, denn wir dürfen nicht in das Zimmer unserer Tochter.
Wegen der Umkehr des Rechts § 1666 Beweislastumkehr die Eltern müssen nachweisen, dass sie nicht gegen das Kindeswohl verstoßen, ist es schwer Kontakt zwischen den Beteiligten herzustellen, als wir es versuchten, schaltete die Gruppenleiterin einen Rechtsanwalt ein und wir sollen es unterlassen unsere Tochter öffentlich aufzuführen. Der rechtsanwaltlichen Gegenseite haben wir den Antrag auf Unterlassung nicht unterschrieben, es war und ist unser gutes Recht eine eidesstattliche Versicherung und Pressemitteilung, Petitionen und Updates sind auch öffentlicht, abzugeben.
Solange der Oberstaatsanwalt aufgrund der Mißhandlung Schutzbefohlener § 225 1 StGB sich nicht meldet, laufen die Ermittlungen zu den Stafanzeigen weiter oder sie wurden durch die örtliche Veränderung Jessicas eingestellt.
Die strafrechtlichen Ermittlungen gegen den Jugendamtsleiter H. Kneitz, also der Auftrag des Gerichts lautete er sollte mit uns sprechen. Wir haben ihn ebenfalls angezeigt (siehe Kneitz). Seine Formulierungen in dem Brief sind schon Mist, einen Beschluß zur örtlichen Veränderung oder Stellungnahme seitens des Richters wurden nicht mitgeteilt, nur die örtliche Veränderung durch Sozial Pädagoge Neuen.
MfG
Fam. S.u.A. Huber
Familie Simon und Andrea Huber
Bilder zur Mahnwache vor dem Amtsgericht in Mönchengladbach
2015-03-02 10:00:24
Mönchengladbach.
Der gemeinnützig anerkannte Verein Eltern für Kinder im Revier e.V.(EfKiR e.V.) führte am 19. Februar 2015 von 8:30 – 14:00 Uhr auf dem Bürgersteig vor dem Amts- / Landgericht Mönchengladbach an der Hohenzollernstraße 157, in 41061 Mönchengladbach, einen Info-Stand zum Offenlegung der kid – eke – pas – Thematik (Kindesraub in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental-Alienation-Syndrome) in Deutschland und zum Gedenken an Werner N.
Wiechert: “Zuerst ignorieren Sie dich, dann lachen Sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.”(Mahatma Gandhi) …
Je härter und unfairer die Kämpfe werden, umso mehr Verlierer gibt es auf allen Seiten, zuerst bei den Kindern!”
Familie Simon und Andrea Huber
Neue Online Petition beim Deutschen Bundestag
2014-09-09 17:34:27Liebe Unterstützer/innen,
werden Sie kreativ, nutzen Sie den Verwaltungsbereich Ihrer Petition und versenden Sie ein Update der Petition zum Beispiel :
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_08/_14/Petition_54103.nc.html
Mit freundlichen Grüßen
Familie Simon und Andrea Huber
Familie Simon und Andrea Huber
Sehr geehrte Unterstützer/innen
2014-09-07 13:03:39in der Anlage senden wir Ihnen Verfassungsbeschwerde und Antrag auf einstweilige Anordnung
http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/3/3b/TTIP14-8-25VB-1.pdf
Unsere hochbetagte Mutter(83 jährig) ist ebenfalls interessiert an den elf Seiten geduldigen Papieres.
Das Ausfüllen einer computergestützten WordDatei ist hier zu erfragen:
huber-moenchengladbach@t-online.de
Mit freundlichen Grüßen
Familie Simon und Andrea Huber
Familie Simon und Andrea Huber
Verbot von Parental Alienation in Mexiko
2014-08-11 16:53:24
Veröffentlicht am 9. Mai 2014 in der offiziellen mexikanischen Regierungs - Gazette.
Bundesversammlungs - Gesetze
District.
GESETZGEBER VI)
GESETZGEBER DISTRICT BUNDES VI GESETZGEBERS
UM VORSCHRIFTEN FÜR DIE MEHRERE BUNDES CIVIL CODE DISTRICT
SINGLE ARTIKEL.
Septimus Artikel 323 des Zivilgesetzbuches für den Bundesdistrikt wird hinzugefügt, die anderen und die anschließenden Möglichkeiten werden wie folgt gelesen:
KAPITEL III
Gewalt in der Familie
Artikel 323 Septimus.
" Die Verpflichtung, das Bewusstsein eines Kindes zu verwandelt, das Gewalt in der Familie erlebt, das ein Familienmitglied anwendet, um seine Verbindungen mit einem seiner Eltern zu verhindern, zu behindern oder zu zerstören".
Die im vorhergehenden Absatz beschriebenen Verhaltensweisen werden als elterliche Entfremdung bezeichnet, wenn sie von einem der Eltern durchgeführt werden, die, wenn das Kindes solchem Verhalten in der Ausübung der elterlichen Rechte ausgesetzt wird, daher die Visitation/Besuch/Erscheinen im Zusammenleben, wenn überhaupt, angeordnet wird.
Auch, wenn der entfremdende Elternteil das Sorgerecht für das Kind hat, wird dies sofort auf den anderen Elternteil übergehen, wenn ein Fall von leichter oder mittelschwerer Entfremdung besteht.
Für den Fall, dass der niedrigste Grad der schweren elterlichen Entfremdung vorliegt und das Kind in jedem Fall unter der Obhut des entfremdenden Elternteil oder dessen Familie bleibt, werden alle Kontakte mit dem entfremdenden Elternteil und dem Kind ausgesetzt, das Kind wird einer Behandlung unterzogen werden, die die Fach Diagnose der Erkrankung stellt.
Um das Wohl des Kindes zu gewährleisten, und aufgrund des Alters, ist es unmöglich, bei dem anderen Elternteil, oder wenn das Kind bei den nächsten Verwandten wohnt, festzustellen, welche Person für deren Pflege verantwortlich ist; die Beurteilung eines Kindes und das Empfangen der jeweiligen Behandlung, die das Zusammenleben mit dem nicht-entfremdenden Elternteil ermöglicht wird durchgeführt in der Abteilung für Psychologie Superior Court of Justice des Federal District,
Die Behandlung für das entfremdete Kind wird in der Abteilung für Parental Alienation Medical Examiner des High Court of Justice des Federal District durchgeführt werden. "
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Bezirksbundes in Kraft.
NB: Straftat
Gemäß Artikel 60 der Bundes Strafgesetzbuch kann eine Straftat nach diesem Erlass eine Gefängnisstrafe von bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe betragen. Auch das Wissen um die Straftat und nicht handelt, ist eine Straftat.
Änderungen werden nur kommen! Teilen Sie die Petition
Stellen der Vereinten Nationen, Parental Alienation Wie Gewalt erkennen und Missbrauch gegen Kinder
www.change.org/petitions/ask-united-nations-to-recognize-parental-alienation-as-violence-and-abuse-against-children?utm_source=supporter_message&utm_medium=email&utm_campaign=supporter_message
Sie können mit den Mexikanischen Botschaftern Kontakt aufnehmen und Ihre eigenen Fall dorthin senden, vielen Dank.
Familie Simon und Andrea Huber
http://wiki.piratenpartei.de/AG_Behindertenrecht/Eltern-Kind-Entfremdung
Bitte senden Sie ein Dankeschön an die mexikanische Legislative durch den mexikanischen Botschafter in Genf, Schweiz, und den mexikanischen Botschafter in Genf / Schweiz für das elterliche Entfremdungs - Recht.
Botschafter in Genf, Schweiz,
Mr. Jorge Lomonaco,
email:
Mexicanischer Botschafter in New York
Mr. Jorge Montaño
email:
Familie Simon und Andrea Huber
Beschwerdeschrift
2014-08-09 21:25:45Liebe Unterstützer,
in der Anlage senden wir Ihnen unseren Beschwerde-Brief
http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/e/ef/Generalstaatsanwaltschaft_D%27dorf.pdf
zur Kenntnis.
Der Brief wird unterschrieben, alle Verlinkungen im Brief, sowie seine Unterzeichner werden ausgedruckt und über den Postweg versandt.
Mit freundlichen Grüßen
Familie Simon und Andrea Huber
Familie Simon und Andrea Huber
Petition
2014-08-03 13:38:45
Liebe Unterstützer,
es besteht weiterhin die Möglichkeit in deutschland Petitionen einzureichen.
Senden Sie Ihre Untestützer auch hierhin:
1.)Telefax: (212) 963-7055, (212)963-4879, (212)963-1185
Tel. (212) 963-5012
UNITED NATIONS Headquarters New York
Secretary General
Mr. Ban Ki-Moon and
Ms. Marta Santos Pais
http://srsg.violenceagainstchildren.org
633 Third Avenue, 6th Floor
New York, NY, 10017
2.)Europäisches Parlament
Committee on Petitions-The Sectretariat
online Petition Europaparlament Brüssel/Belgien
Familie Simon und Andrea Huber