Gleichstellung von Vater und Mutter in der Schweiz

Kindsentfremdung in der Schweiz

Kindsentfremdung vom geschiedenen oder getrennten Elternteil meistens Väter ist in der Schweiz immer noch gängige Praxis. Die heutige Rechtslage und die Behördenpraxis schützen Kinder nicht davor. Der/die Inhaber/in der Obhut kann den Kontakt der Kinder zum anderen Elternteil nach Belieben einschränken. Gerichte und Behörden, d.h. die Schweiz hat keine gesetzliche Grundlage diese zu verhindern und/oder einzuschränken.

In Trennungssituationen verlieren die Kinder den Kontakt zu einem Elternteil meistens dem Vater:

- 10% der Kinder vollständig

- 28% weniger als den Minimalkontakt, den das Gesetz vorsieht (4 Tage/Monat)

- 50% der Kinder haben nur knapp das gesetzliche Minimum (4 Tage/Monat)

Bundesrat und Parlament ist diese Schieflage wohl bekannt, aber sie schieben sich gegenseitig die Pendenzen zu, anstelle zu Handeln. Erst wenn das Bundesgericht Leitentscheide fällt, fühlen sich die Parlamentarier plötzlich befugt dies in Postulate, Motionen oder Interpellationen zu giessen, obwohl es eigentlich an Ihnen gewesen wäre den Willen des Gesetzgebers klar kundzutun.

Die Schweiz braucht ein Gesetz, das bei Trennung und Scheidung den Kontakt der Kinder zu beiden Elternteilen schützt, auch gegen den Willen des Elternteils, der dies verhindern will. Dies Gesetz darf nicht nur Empfehlung an die Eltern sein. Die Regeln im Strassenverkehr müssen eingehalten werden und sind auch nicht nur Empfehlungen. Daher brauchen Gerichte und Behörden klare Vorgaben für den Vollzug.

Mit dieser Petition soll das Parlament aufgefordert vorwärtszumachen und Vater und Mutter in Trennung und Scheidung für Kinder gleich zu stellen.

Das Parlament wird aufgefordert den Vollzug dieser Gleichstellung durch Gerichte und Behörden im Vollzug zu gewährleisten.

Bitte unterstützen sie dieses Verlangen für all unser Kinder, Eltern, Grosseltern und Verwandte, die unter dieser systematischen Kindsentfremdung leiden.

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