Rechtsgrundlage für Gewalt Betroffene Mütter und Ihre Kinder

Da wo Gewalt geschieht, darf man nicht weg sehen, denn Gewalt zerstört Vertrauen, Glaube und Sicherheit.

 

 

Immer mehr Fälle werden bekannt, in denen die „betroffenen Mütter“, aggressiven Aktivismus der„Väter“ ihrer Kinder hilflos ausgesetzt sind.


Dabei werden die „betroffenen Mütter“ oft nicht , nur verbal attackiert, oder unter „Druck“ gesetzt, sondern es kommt teilweise sogar bis zum Äußersten – dem körperlichen Angriff inklusive Morddrohungen.


Nicht selten werden diese Verbrechen nicht entsprechend geahndet und so fühlen sich betroffene Mütter immer mehr als „Spielball“ unserer Gesellschaft. Sie erfahren, dass sie und ihre Kinder nicht schützenswert sind und sehen sich an den Rand gedrängt..

 

 

Artikel 2 GG besagt eindeutig

Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte des anderen verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In dieses Recht darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

 

Artikel 6 

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. 

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. 

 

 

EMR Artikel 1 

Recht auf Leben 
1 Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt 

 

Artikel 3 
Verbot der Folter 
Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. 

 

 

Die „betroffenen Mütter“ berichten allerdings, in einer Vielzahl, dass diesen Grundrechten , keinerlei Beachtung geschenkt wird.


Gerade dann, wenn eine gemeinsame Elterliche Sorge besteht, steht das Recht des Kindesvaters über dem eigentlichen Kindeswohl.

Oft genug wird der dehnbare Begriff „Kindeswohl“ mit dem unabdingbaren Recht des Vaters auf das Kind gleichgesetzt.


Es ist dabei egal, ob der Kindesvater, die Mutter psychisch und physisch terrorisiert, stalkt, Drohungen ausspricht, . oder körperlich übergriffig wird.

 


In vielen Fällen hat körperliche Gewalt des Kindsvaters ,ausgeübt vor dem Kind ebenso keine Auswirkung auf familienrechtliche Entscheidungen.


Die „Väter-Lobby“ hat es möglich gemacht, dass der Schutz der betroffenen Mütter, vor den Gräueltaten der „nach Außen ach so „Scheinenden wohlwollenden“ Väter“, quasi ausgehebelt wurde.

 

Der gesetzlich verankerte Schutz von Mutter und Familie scheint keinerlei Bedeutung zu haben.

 

Artikel 6 

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft. 

 

 

 

Die vermeintlichen Rechte der Kindsväter scheinen über allem zu stehen. Dabei scheinen die damit einhergehenden Pflichten nicht im Ansatz denselben Stellenwert zu haben. Die Mütter bekommen nur noch den Satz zu hören, „Es ist mein Recht“, „Das ist mein Recht“. Die Pflichten werden nicht mehr für Ernst genommen. 

 

Sicher hat der Kindesvater ein Recht auf Umgang mit seinem Kind, aber kann man wirklich verlangen, dass eine „vom Kindesvater“ derart misshandelte Mutter, dieses noch an der Haustür oder gar in der Wohnung gewährt ?.

 

Kann das Land es wirklich verantworten, dass betroffene Mütter schamlos an Ihre Grenzen gedrückt werden; in Angst leben müssen; kaum Möglichkeiten einer Gegenwehr besitzen?

 

Das Sorgerecht beinhaltet auch die gleichen Pflichten, die der andere übernehmen muss. 

Zum einen das Kindeswohl zu achten, zum anderen auch für das Kind zu Sorgen.

§ 1626 


(1) Der Vater und die Mutter haben das Recht und die Pflicht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

 

(2) Bei der Pflege und Erziehung berücksichtigen die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu
selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln. Sie besprechen mit
dem Kind, soweit es nach dessen Entwicklungsstand angezeigt ist,
Fragen der elterlichen Sorge und streben Einvernehmen an.

 

§ 1627 


Die Eltern haben die elterliche Sorge in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohle des Kindes auszuüben.
Bei Meinungsverschiedenheiten müssen sie versuchen, sich zu einigen.

 

Das nehmen die meisten Kindesväter allerdings nicht so genau. Ihnen geht es allzu oft nur um ihr Recht und wenn es drauf an kommt, benutzen sie das Sorgerecht lediglich als Druckmittel, gegenüber der Kindesmutter.

 

In vielen Fällen wird das väterfreundliche Familienrecht dazu benutzt, sich an der Ex-Partnerin zu rächen.

 

Dieses verbietet allerdings schon das Gesetz, denn wer das Sorgerecht missbraeulich verwendet, als Druckmittel gegenüber dem anderen Elternteil oder aber Ähnliches, kann mit dem Entzug seines Sorgerechtes geahndet werden.

 

Wenden sich betroffene Mütter hilfesuchend an Jugendämter, so wird oft die Erfahrung gemacht, dass man sich derartigen Fällen kaum im gewünschten Masse an nimmt.


Die Zeiten haben sich geändert und so nehmen sich Jugendämter (Fachgruppe Jugend, Allgemeiner Sozialer Dienst), derartigen Fällen kaum in einem gewünschten Maße mehr an. 

 

Dabei ist es deren Verpflichtung, Hilfesuchende darin zu unterstützen, dass die Kinder und die Beteiligten geschützt sind.

 

Stattdessen verwenden diese Ämter, in vielen Fällen Aussagen von ratsuchenden Müttern, als Freifahrtschein, für deren widerlichen Kindesentzug.

 

Kann man dahinter System vermuten ? Denn zu gleicher Zeit schießen Väter-Lobbys wie Pilze aus dem Erdboden.

 

Betroffenen Müttern wird es immer schwerer gemacht, für die Sicherheit und den Schutz ihrer Kinder zu sorgen. Sie werden abgestempelt als bindungsintolerante Umgangsverweigerinnen, die den Vätern die Kinder vorenthalten, usw.


Natürlich lässt man dabei die Vorgeschichte und früheren Angebote dieser Mütter gerne unter den Tisch fallen, denn das ist ja Vergangenheit und man beschäftigt sich nur mit Gegenwart und Zukunft im familiengerichtlichen System.

 

Viele betroffende Mütter haben den Eindruck, dass eigenständiges Handeln mit Anschuldigungen und Drohungen einhergehen.

 

Der größte Druck ist die Tatsache, dass das System nicht einmal davor zurück schreckt, mit einem Entzug des Kindes zu drohen, wobei oft jedes Mittel recht ist.


Was dies in einer Mutter auslöst, kann man sich denken.

 

So schrieb einst ein Kindesvater

 

„Ich weiß was ich tun muss, damit du in die Psychiatrie musst“ und weiter „ Ich werde dafür sorgen, dass das Kind nicht mehr bei Dir lebt und Dich in die Psychiatrie bringen“

 

Teilweise werden sogar Bekannte, bei denen man sich auf hält von den Vätern in deren Psychoterror mit ein bezogen.

 

„Lass Frau X aus Euer Wohnung und Ihr bekommt keinen Stress mit mir“ bzw. „Ich werde Euch Weihnachten vermiesen“, „Da Ihr Fr.X nicht aus Eurer Wohnung lasst, werdet Ihr die Konsequenzen dafür zu spüren bekommen; lasst Sie raus und Ihr bekommt keinen Stress“ „Ich werde dafür sorgen dass man Fr.X das Kind entzieht“

 

Telefonate mit Morddrohungen, Stalking, Hausfriedensbruch. Alles keine Seltenheit.

 

Das Schlimme an dieser ganzen Sache ist allerdings, dass das familienrechtliche System 
Mütter destabilisiert. Man trampelt teilweise Jahrelang auf ihnen herum. Dies kommt unter Umständen wird der Kindesentzug-Industrie zu Gute.


Fahnenschneidige Systhemmaschinerie, derartige Situationen sogar noch aus zu Nutzen.

 

Welch Martyrium eine Mutter hinter sich haben muss, die sich trotz Säugling/ Kleinkind/Kind trennt und dafür möglicherweise ihre finanzielle Sicherheit aufs Spiel setzen muss, wird unter den Tisch geschert.


.Welche Mutter trennt sich beispielsweise während der Schwangerschaft, wenn nicht schwerwiegende Gründe vorliegen ?

 

Oft werden im Familiengericht Beweismittel, die zugunsten von Mutter und Kind sprechen, schamlos missachtet. Stattdessen wird oft erlebt, dass auf sich wehrende Mütter nur noch weiter per Amt „eingetrampelt“ wird.

 

Es handelt sich hierbei um eine systematische Schädigung der Mütter, die seitens eines Landes, das eine der reichsten Demokratien dieser Welt ist, geduldet wird..

 

Die Behörden handeln wohl aufgrund des aggressiven Aktivismus der Väterlobbyfür den normalen Menschenverstand nicht mehr nachvollziehbar bezüglich Umgang mit gewalttätigen bzw. sonst wie terrorisierenden Vätern.


Mütter und Kinder werden per Gesetz und Amt immer wieder in die Arme von kriminellen Kindsvätern getrieben.

Welche psychische Belastung dies für Mutter und Kind bedeutet, kann man nur erahnen.
 

Im Gesetz steht unter anderem auch, dass jeder alles zu unterlassen hat, was die Bindung zu dem anderen Elternteil schaden bzw. diese negativ beeinflussen könnte.

 

Das bedeutet auch, dass die betreffenen Mütter gezwungen werden, mit einem terrorisierenden Vater zu kommunizieren und immer wieder den Kontakt zu suchen.

 

Schlimm ist ebenso, dass sogar Stalking-Schutzgesetze und Gewaltschutz für Frauen dann nicht mehr im ausreichenden Mass gelten, wenn sie Mutter sind.

Für Kinder existiert gar kein Gewaltschutz, denn das Kind muss auch bei existierender Bannmeile zum Umgang vor der Haustüre übergeben werden.


Zudem werden Kinder zum Umgang gezwungen, was teilweise mit Herzzerreißenden Szenen von statten geht.


Oft wird auch „nahegelegt“ einem Vergleich zuzustimmen, in dem man sich zum Kontakt zum stalkenden bzw. gewalttätigen Vatern wegen Kindschaftsdingen verpflichtet.

 

Dem Schutz der Mütter und deren Kinder, wird hier in keiner Weise Rechnung getragen.

 

Ist ein Vergleich bei Themen wie Terror, emotionale oder körperliche Gewalt wirklich angebracht ?


Das macht es manch einem kriminellen Kindsvater einfach über die Diskussionsgrundlagen nur am Kind interessiert zu sein, die Mutter weiterhin zu quälen und ihr und somit auch den Kindern weiter zu schaden.
Mütter finden so oft gar keine Möglichkeite mehr, diesem Wahnsinn ein Ende zu setzen.

 

Es wird von vielen Experten angemahnt, dass das Gewaltschutzgesetz nicht zu einem 2 Klassen Gesetz mutieren darf.

 

Kinderlose Frauen sind hier in Deutschland wunderbar geschützt, Mütter mit Ihren Kindern dahin gehend leider nicht.

Das muss sich allerdings ganz dringend und umgehend hier ändern.

 

Väter schaden nicht nur den Müttern sondern damit zwangsweise auch dem Kind.

 

Es wird gefordert, dass durch Anpassung der Gesetzgebung,  die betroffenen Mütter endlich nicht mehr der Willkür von Kindsvätern ausgesetzt sind und ein Recht auf selbstbestimmtes Leben haben !

 

Die betroffenen Mütter werden über Monate und Jahre so zermürbt ,durch Handlungen und leider viel zu oft akzeptierten Lügen und Verdrehungen der Tatsachen, von den Vätern, deren Ziel es vorsätzlich ist,ihr Ego damit wohl zu tun, um IHR Ziel zu erreichen, ohne Wahrnehmung und Feingefühl auf das eigene Kind, dass sie dem Druck entgegen des Kindeswohles nachgeben.

 

Viele Mütter werden durch die Jahrelange familienrechtliche Verfolgung für den Rest ihres Lebens traumatisiert, leben in Angst und haben Schlafstörungen oder aber werden körperlich krank.

 

So kann es nicht mehr bleiben – was kann man den Müttern und Kindern noch alles antun ?.

 

Die Rechte der Mütter, müssen endlich per Gesetz auch Gesetzestechnisch gestärkt werdenGewalt muss in allen Maßen gleich an gesehen werden.

 

Gewalt, ob psychisch oder Körperlich; ob Vater eines gemeinsamen Kindes, oder unbekannter Gewalttäter; Stalker, Ex-Partner ohne Kind, muss in allen Maßen gleich an gesehen werden!!!! 

 

 

Die Väter, die ein solches Verhalten nachweislich an den Tag legen, haben keinerlei Recht sich auf Vätergesetze zu berufen, die damals von einem Vater aus ganz anderen Umständen her ins Leben gerufen worden sind.
Sie haben ab geändert zu werden, damit die missbräuchliche Verwendung nicht mehr zu tragen kommen kann und die betroffenen Mütter wieder besser geschützt sind.

 

Die Erfahrung zeigt, wenn Väter diese Gesetze als Freifahrtschein benutzen, werden sie sich nicht annähernd um eine Änderung Ihres Verhaltens bemühen. Sie werden Beratungsstellen nicht auf suchen und nicht im Sinne der gemeinsamen Kinder eine friedliche Lösung eingehen.

 

Den Vätern, die solch destruktives Verhalten nachweislich an den Tag legen, sollte man per Gesetz das Recht auf Sorge und Umgang entziehen, da sie dem Kind willentlich genau so Schaden zufügen.


Umgang mit dem Kind sollte erst dann gewährt, wenn dieser Vater sich nachweislich geändert hat.


Nur so erreichen wir hier einen Schutz der den betroffenen Müttern gegen die Willkür gerecht wird.

 

Ebenso müssen die Ämter zur Rechenschaft gezogen werden, die sich den Familien und Kindern verpflichten, aber weg schauen, nicht helfen und Schädigungen dadurch provozieren.

 

Ganz nach dem Paragraphen 

§ 323c 
Unterlassene Hilfeleistung 

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 
§ 830 
Mittäter und Beteiligte 

(1) Haben mehrere durch eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung einen Schaden verursacht, so ist jeder für den Schaden verantwortlich. Das Gleiche gilt, wenn sich nicht ermitteln lässt, wer von mehreren Beteiligten den Schaden durch seine Handlung verursacht hat. 

(2) Anstifter und Gehilfen stehen Mittätern gleich. 

§ 226 
Schwere Körperverletzung 

§ 839 
Haftung bei Amtspflichtverletzung 

Artikel 19 
(2) In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden. 


Wir Mütter sind keine Gebärmaschinen, die man seelisch grausam zu Grund richten kann, um dann eine Kindesentzugs Lobby bedienen zu können.

 

Mütter müssen in Deutschland und allen anderen Ländern, in denen dieses geschieht, wieder das Ansehen bekommen, was sie verdienen und nicht den beschmutzen Wahnsinn einer Väter Lobby ab bekommen, die grundsätzlich die bösen Mütter an den Pranger stellen, obwohl es, in den Meisten Fällen, die Väter sind, die hohes Unrecht und Menschenrechtsverletzung begehen.

 

Es wird daher, im Namen aller betroffenen Mütter gefordert, endlich eine Angleichung der Gesetze vor zu nehmen und eine Rechtsgrundlage zu schaffen, um den Schutz der betroffenen Mütter und deren Kinder, sowie Familien zu gewährleisten.

 

Deutschland und alle anderen Länder müssen sich endlich für Ihre Kinder, von Gewalt betroffenen Mütter und Familien stark machen.

 

 

Da wo Gewalt geschieht, darf man nicht weg sehen, denn Gewalt zerstört Vertrauen, Glaube und Sicherheit.


Gez. S. Schäfer

 

Zehn wesentliche Kritikpunkte, die auf der Tagung "Gewaltschutz contra Kindeswohl" in Hannover am 25.06.2008 herausgearbeitet wurden:


Zwang
- Laut einem Urteil des BVerfGs darf ein Vater nicht zum Umgang mit seinem Kind gezwungen werden.
- Das Kind wird aber gezwungen, Umgang mit seinem Vater zu pflegen und die Mutter wird gezwungen, den Umgang des Vaters mit den Kindern zuzulassen.

Manipulation
- Wenn Kinder keinen Umgang mit dem Vater wollen, wird der Mutter Manipulation unterstellt.
- Von der Mutter wird erwartet, dass sie sich über den Willen des Kindes hinwegsetzt, dieses manipuliert, mit dem Ziel, dass der Umgang mit dem Vater zustande kommt.

Erziehungskompetenz
- Insbesondere das Parent Alienation Syndrom unterstellt Erziehungskompetenz beim Vater.
- Durch die Gewalterfahrung der Mutter gilt deren Erziehungskompetenz als eingeschränkt.
- Gewalttätiger Vater verliert/besitzt keine Erziehungskompetenz.

Umgang mit der Vergangenheit
- Zurück liegendes und sogar gegenwärtiges Verhalten wird ignoriert (Gewalt, Suchtprobleme, Abwesenheit, Nicht-Einhalten von Terminen).
- Es wird alles auf zukünftiges Verhalten gesetzt; eine Vergangenheitsbewältigung wird nicht - entgegen (tiefen-)psychologischer Theorie und Methoden - angestrebt.

Kosten
- Es werden keine Kosten gescheut, wenn es darum geht, das Umgangsrecht des Vaters gegen die Mutter und das Kind durchzusetzen (In einzelnen Fällen wurden Kinder von der Mutter weg in ein teures Heim eingewiesen.)
- Mittel für Kinder- und Jugendhilfe, die auch zum Schutz und zur Betreuung der Kinder notwendig wären, werden gekürzt.

Opferstatus
- Bei der Frage des Umgangsrechts verliert die Frau ihren Opferstatus, gerade wenn sie sich nicht kompromissbereit, fordernd, verbittert oder irrational verhält, wird sie zur Bösen.
- Dagegen wird der Mann in diesem Fall zum Opfer, dem Unterstützung gegen die "übermächtige, omnipotente Mutter" gewährt wird (damit spielen auch die militanten Väterorganisationen).

Aufgabe der Polizei
- Die Polizei übergibt das Kind dem Vater auch gegen den Willen des Kindes.
- Die Polizei schützt Mutter und Kinder nicht bei der Übergabe. Gewaltschutz für die Mutter und Umgangsrecht des Vaters stehen sich hier diametral entgegen, der Widerspruch zwischen einem Näherungsverbot für die Mutter und den "Übergabemodalitäten" werden vom Gericht oft nicht erkannt.

Kindeswohl
- Der Staat entscheidet, was dem Wohl des Kindes dient.
- Der Wille des Kindes spielt dabei trotz aller politischer Diskussionen über eine Erhöhung des Rechte des Kindes keine Rolle. Er gilt per se als "manipuliert" durch die Mutter.

Gewalt
- Gewaltfreie Erziehung ist gesetzlich festgeschrieben.
- Gewaltanwendung zur Erzwingung des Umgangs ist im Interesse des Kindeswohls gesetzlich vorgesehen.



www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/pdf/2013/05/Safety_First_JAF_Feb13.pdf

10 Jahre Gewaltschutzgesetz  (Vollständiger Beitrag siehe Link)
-
10 Jahre Kinderrechteverbesserungsgesetz
in Deutschland

 


Umgangsrecht
Eine Frau, die sich durch die Trennung von Misshandler und durch Schutzanordnung nach
dem GewSchG vor weiterer Gewalt schützt, sieht sich in der Regel unverzüglich mit der
Fragestellung des Umgangsrechts konfrontiert, wenn sie mit dem Täter gemeinsame Kinder
hat.
Ein Kontaktverbot nach dem GewSChG kann praktisch nicht ohne eine gleichzeitige
Regelung des Umgangs getroffen werden, da der Misshandler sonst immer „berechtige Gründe“ hat, das Kontaktverbot zu brechen, um z.B. den Umgang einzufordern oder zuorganisieren.
In der Realität fordern zudem misshandelnde Partner, die Väter sind, gerade in der
Trennungsphase ihr Umgangsrecht auch vehement ein. Dies dient ihnen oft als Vehikel, um
Zugänge zur Familie zu erlangen und so weiter Kontrolle über die Partnerin auszuüben.
Dadurch besteht die Gefahr, das Gewaltmuster

auch nach der Trennung vom Misshandler
-
prolongiert werden.

Verstärkt wird diese Problematik durch das im FamFG verankerte Beschleunigungsgebot,das insbesondere für Kindschaftsachen (also auch Umgangsverfahren) gilt, paradoxerweisenicht aber für Verfahren in Gewaltschutzsachen oder zum Unterhalt
.
70% der Frauen und 58% der Kinder werden laut einer Studie vom BMFSFJ 2002 während des Umgangs bzw. der Übergabe erneut misshandelt.Leider sind auchTötungsdelikte in Deutschland zu beklagen im Zusammenhang mit Ausübung des Umgangsrechtes
.
(UN Sonderberichterstatterin gegen Gewalt an Frauen
,
R. Manjoo 2012

©Prof. Dr. S. Nothhafft;S.Stotz: Runder Tisch gegen Männergewalt in München.2012

 

 

Vernebelung der Wahrnehmung von Gewalt und Psychoterror

Warum ist es in Deutschland so schwer bis ausgeschlossen, Kinder vor Gefährdungen

durch ihre Väter zu schützen? Warum erleben wir hier eine kollektive Vernebelung

von Wahrnehmung und eine Lähmung der Fähigkeit, im tatsächlichen Interesse

von Kindern zu handeln? Diese Vernebelung ist uns bekannt aus der Forschung über

Missbraucher und ihre Täterstrategien (vgl. Heiliger 2000), wie konnte es geschehen,

dass sich diese Strategie so ausweitete, dass eine Thematisierung von Missbrauch

nicht mehr möglich ist, Kinder auch nach Trennungen nicht mehr vor dem Zugriff der

Täter geschützt werden können? Liegt in dieser Gruppe der eigentliche Motor für die

Durchsetzung des Kindschaftsrechts von 1998 und die kinderfeindliche Praxis?

Dass es nicht wenige Väter gibt, die Frauen misshandeln und/oder Kinder sexuell

missbrauchen, wird statistisch jährlich erhoben. Bekanntlich gilt nach wie vor, dass

ca. 45000 Frauen mit Kindern jährlich vor ihren Partnern in Frauenhäuser fliehen,

vermutlich noch einmal so viele suchen Zuflucht in Pensionen oder bei Freunden/

Bekannten und eine weitere Anzahl verbleibt in der Gewaltsituation. Rund 140

000 Anzeigen wegen Gewalt an Frauen werden jährlich erstattet (vgl. die jährliche

PKS: Polizeiliche Kriminalstatistik). Ca. 16 000 Anzeigen wegen sexuellen Missbrauchs

werden jährlich erstattet (vgl. ebd.). Es ist ein Allgemeinplatz, dass die Dunkelziffer

von sexuellem Missbrauch innerhalb der Familie am höchsten ist. Es gibt

also eine beträchtliche Anzahl gegen Frauen und Kinder gewalttätiger Männer, darunter

etliche Väter, die nach einer Trennung das Recht auf Umgang mit dem Kind

oder gar das Sorgerecht einklagen. Sie sind gewalttätig, um Macht und Kontrolle

auszuüben und sich über die Erniedrigung der Frau und des Kindes stark zu fühlen –

seit Mitte der 80er Jahre liegen die entsprechenden Forschungsergebnisse zu Männergewalt

gegen Frauen vor3. Diese Verhaltensstruktur des Täters ändert sich nicht

mit der Trennung, zumal nicht, wenn die Frau die Beziehung beendet hat. Solchen

3 Sehr gut aufgearbeitet und dargestellt z.B. in dem Fortbildungsordner für Polizei, herausgegeben

Männern bietet das geltende Sorge- und Umgangsrecht d