Klausuren im S4

Wir, der 13ter Jahrgang der Stadtteilschule Bergstedt, wünschen uns, dass mit der Aussage des Schulsenators, Herrn Rabe, anders umgegangen wird, so wie es in anderen Schulen schon der Fall ist. Und zwar wie folgt:

Jeder/Jede Schüler/-in hat in jedem Fach die Möglichkeit, sich zwischen drei Optionen zu entscheiden:

1. Keine Klausur, ausschließliche Bewertung der im Distanzunterricht abgegebenen Arbeitsaufträge und der mündlichen Mitarbeit in den Videokonferenzen.

2. Freiwillige Klausurteilnahme.

3. Freiwillige Abgabe einer Klausurersatzleistung unter Absprache mit den jeweiligen Fachlehrern/-innen.

Ausnahmen bilden dabei die Fächer, in denen schriftliche Abiturprüfungen abgelegt werden. Hier müssen die Schüler/-innen die Klausur mitschreiben. In Einzelfällen, in denen aufgrund der momentanen Mitarbeit Schüler/-innen nicht bewertbar sind, kann der/die Lehrer/-in eine Klausur oder eine Klausurersatzleistung anordnen.

Sollten die Lehrer/-innen in der Lage sein, ihren Schülern/-innen eine Rückmeldung zum aktuellen Notenstand zu geben, um ihnen damit die Entscheidung zu erleichtern, ob sie an einer Klausur teilnehmen möchten oder nicht, wäre dies erfreulich, aber nicht verpflichtend.

Sollte ein/eine Schüler/-in die bisher im Distanzunterricht abgegebenen Ergebnisse nicht als Bewertungsgrundlage haben wollen, hat er/sie die Möglichkeit, sich für eine Klausur oder eine Klausurersatzleistung zu entscheiden.

 


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