Keine feste Schließzeit mehr in der Kita St. Martin in Schkeuditz während der Sommerferien!

Liebe Eltern,  

im Rahmen des Elternabends der Fröschegruppe der Kita St. Martin am 14.09.2023 hat sich ergeben, dass wohl eine größere Anzahl von Eltern – vorsichtig ausgedrückt – nicht ganz glücklich mit der vom Träger der Kita festgelegten Schließzeit in der dritten und vierten Woche der sächsischen Sommerferien ist.  

Dies hat ganz unterschiedliche Gründe: Manche von uns haben noch keine schulpflichtigen Kinder und wollen deshalb lieber außerhalb der für Urlauber teuren Sommerferienzeit verreisen. Manche von uns wollen ihren Jahresurlaub lieber in der kalten Jahreszeit nehmen, um länger in den Wintersport fahren zu können. Manche Eltern befinden sich auch in dem Dilemma, dass nur ein Elternteil von seinem Arbeitgeber eine Bestätigung über die fehlende Möglichkeit, Urlaub zu nehmen, bekommt, was zur Folge hat, dass das Kind in diesem Fall keinen Anspruch auf Notbetreuung hat. Dass es in solchen Fällen Eltern wohl kaum zugemutet werden kann, ihren Jahresurlaub getrennt zu nehmen, dürfte offensichtlich sein.  

Wir alle sind uns sicher einig, dass Kinder einen Anspruch auf Erholung vom Kindergartenalltag haben und daher jedenfalls ein Mal im Jahr „am Stück“ zwei Wochen Urlaub haben sollten; allerdings sollte die Entscheidung, wann diese zwei Wochen Urlaub gemeinsam mit dem Kind  verbracht werden, nicht vom Träger der Kindertagesstätte getroffen werden, sondern uns Eltern überlassen werden.  

Was ist zur Schließzeit vertraglich bzw. gesetzlich geregelt?  

In § 10 des Kindertagesstättenvertrags (mit Stand vom 01.03.2020) ist geregelt, dass der Träger berechtigt ist, die Einrichtung u.a. zur Gewährung des Erholungsurlaubs der Mitarbeiter zu schließen.  

Nach § 5 des Sächsischen Gesetzes über Kindertagesbetreuung (SächsKitaG) sind „Kindertageseinrichtungen […] unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kinder und der Erziehungsberechtigten sowie der örtlichen Gegebenheiten offen zu halten; ist für Kinder eine durchgehende Betreuung bedarfsnotwendig, sind Kinderkrippe und Kindergarten über Mittag offen zu halten.  Die Öffnungszeiten werden vom Träger der Kindertageseinrichtung in Abstimmung mit dem Elternbeirat, der Gemeinde und dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt.  

Leider ist in unserer Kita festzustellen, dass die Schließzeiten durch den Träger festgelegt wurden und werden, ohne dass eine nähere Begründung und Darlegung, warum dies zur Gewährung des Erholungsurlaubs der Erzieher unbedingt und zwingend notwendig sein soll, erfolgt ist.  

Auch kann in keiner Weise die notwendige Abstimmung der Schließzeiten mit dem Elternbeirat der Kita festgestellt werden. Die bloße Bekanntgabe der vom Träger festgelegten Schließzeiten in einer Elternbeiratssitzung stellt nicht die nach § 5 Satz 2 SächsKitaG notwendige Beteiligung des Elternbeirats dar. Schließlich ist vorliegend auch nicht zu erkennen, dass eine Abwägung der unterschiedlichen Bedürfnisse der Erziehungsberechtigten bei der Festlegung der Schließzeiten erfolgt ist.  

Was können wir tun?  

Wenn Sie selbst ein Interesse an einer Abschaffung der festen Schließzeit in den Sommerferien in der Kita St. Martin in Schkeuditz haben, bitten wir Sie, diese Petition zu unterstützen. Wenn eine ausreichende Anzahl von Unterstützern besteht, können wir in einem nächsten Schritt unser Anliegen an die Stadt Schkeuditz und den Diakonisches Werk Delitzsch / Eilenburg e. V. als Träger der Einrichtung herantragen. 

Eine Veränderung werden wir nur erzielen können, wenn wir mit einheitlicher und kraftvoller Stimme für unsere Interessen eintreten.  

Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns.  

Herzliche Grüße        

Ronja Lachnitt & André Lachnitt    


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