Baugenehmigung durch Brand erloschen?

Wir, Familie Sonnleitner aus 7323 Ritzing (Bgld),

haben im Jahr 2006 eine genehmigte Holzhütte im Grünland in 7312 Horitschon (Bgld) gekauft. Im Umkreis unserer Hütte befinden sich mehrere Gebäude, darunter auch Fischerhütten wie unsere.

Unsere Hütte wurde im Jahr 1997 von der Bezirkshauptmannschaft Oberpullendorf genehmigt und ist im Dezember 2007 abgebrannt (laut Polizeibericht entstand der Brand durch unbekannte Täter). Die Fundamente, Teile des Fußbodens und der Kamin blieben erhalten. Im guten Glauben haben wir unsere Hütte in gleicher Ausfertigung auf den verbliebenen Fundamenten wiedererrichtet.

Aufgrund einer Gesetzesänderung ist  für die neue Hütte eine Umwidmung seitens der Gemeinden erforderlich. Es sei denn, man hätte eine Sanierung aufgrund der noch bestehenden Reste nach dem Brand anerkannt.

Bis zum heutigen Tag haben wir die Umwidmung von der Gemeinde nicht erhalten. Obwohl ein positives Auflageexemplar der Raumplanung A.I.R in Zusammenarbeit mit der Landesregierung (Herr HR Schattovich i.R.) vorliegt, soll die Hütte nun abgerissen werden.

Im Wochenmagazin "NEWS", Ausgabe Nr. 16 vom 17.4.2014, wurde unsere Situation publiziert. Im Büro des burgenländischen Landeshauptmann Niessl sicherte man "NEWS" eine neuerliche Prüfung der Sachlage zu.

Unserer Ansicht nach handeln die Gemeindeverantwortlichen hier willkürlich und lehnen die Umwidmung ohne jede sachliche Begründung ab.

Aus oben angeführten Gründen vertrauen wir dem Herrn Landeshauptmann des Burgenlandes. Wir bitten ihn als oberste Baubehörde des Burgenlandes uns beim Erhalt der Hütte zu unterstützen und uns die notwendige Genehmigung für die Hütte zu erteilen.

 

Bitte unterstützen auch SIE unsere Petition. Wir müssen ein Zeichen setzen, denn aufgrund dieser Gesetzesänderung wird jedem Feuerteufel Tür und Tor geöffnet und es besteht die Möglichkeit, nicht erwünschte Hütten im Grünland warm abzutragen.

In Lackendorf, eine Nachbargemeinde von Horitschon, ist 4 Wochen vor unserem Hüttenbrand ebenfalls eine Hütte abgebrannt. Diese Hütte wurde anstandslos wieder errichtet, es gab seitens der Gemeine keine Einwendungen.

Wo bleibt in unserem Land der Gleichheitsgrundsatz? Vielleicht ist unsere Hütte wirklich der erste Präzedenzfall wo aufgezeigt werden muss, dass sich eine Genehmigung nicht in Schutt und Asche auflösen kann!

 

http://www.news.at/a/news-kaempft-bauordnung-haus-burgenland

 

Wir danken für IHRE / DEINE Unterstützung!

 

Familie Sonnleitner