Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit: Bsp. Abschlusspulli Realschule

Hallo,

ich habe heute erfahren, dass eine Schule plant, gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland zu verstoßen. Und zwar die allgemeine Handlungsfreiheit. Dieses besagt laut Art. 2 Absatz 1:

„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“

Die Realschule forderte die 10 Klassen dazu auf, ihre Abschlusspullis nicht mehr zu tragen. Wenn dies nicht eingehalten wird, muss die 3 seitige Hausordnung abgeschrieben werden.

Die Begründung der Schulleitung hierfür lautet wie folgt:

  1. Die Abkürzung Ak (Abschlussklasse) ist nicht tragbar, da dies erst nach absolvierter Abschlussprüfung der Fall ist. 
  2. Es kommen des öfteren sexistische Motive auf den Pullis vor. (Obwohl die Motive jeder Klasse von der Schulleitung genehmigt wurden.)

Damit ihr die Begründung der Schulleitung besser beurteilen könnt, findet ihr anbei ein Motiv, um das es sich hier handelt.

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Außerdem sollte erwähnt werden, dass diese Pullover bereits bezahlt worden sind. Bei 4 Abschlussklassen mit jeweils 25 Schülern entspricht dies einem Wert von ungefähr 4000€. Falls ihr nun der Meinung seid, dass die Begründung der Schulleitung fragwürdig ist, und die Schüler/innen ein Recht haben ihre Kleidung zu tragen, bitte ich euch hiermit diese Petition zu unterschreiben.