68 Punkte Hürde

Gem. der aktuellen PO kann "zu Prüfungsleistungen des Profilstudiums in einem Bachelor-Studiengang nur zugelassenwerden, wer mindestens 75 % der Leistungspunkte oder die in der studiengangspezifischen Prüfungsordnungfestgelegte andere Zahl von Leistungspunkten des Grundstudiums erbracht hat." Im Falle des Wirtschaftswissenschaften BSC entspricht das 68 Leistungspunkte.

Diese wenig detaillierte Bestimmung führte bei einer Vielzahl von Studierenden zu einer falschen Auslegung bzw. zu einem Missverständnis und der Annahme, dass auch die Prüfungen aus dem FPZ des WS10/11 des Grundstudiums hierbei berücksichtigt werden.

Diese Unterschriftensammlung, aus Gründen der Privatsphärensicherung in Form einer Matrikelnummerliste, soll Zeugnis darüber sein, dass es sich hierbei nicht um ein paar wenige Ausnahmefälle handelt. Und gleichzeitig die Forderung an den Prüfungsauschuss unterstreichen eine Lösung diesbezüglich zu Gunsten der Betroffenen zu finden z.B. in Form einer „Anmeldung unter Vorbehalt“. Es kann nicht im Anliegen der Universität Hohenheim und deren Verantwortlichen sein eine solch große Anzahl an Studierenden die Fortführung ihres Studiums, aufgrund eines allgemeinen Missverständnisses, auf diese Weise zu unterbinden.

Daher sind hiermit alle Betroffenen aufgefordert hier digital zu unterzeichnen.

 


Studenten der Wirtschaftswissenschaften, Uni Hohenheim    Verfasser der Petition kontaktieren