ARS Allgemeine Rettungsflug Service GmbH
<p>Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,<br />
wir, die Unterzeichnenden, fordern Sie auf, eine bundeseinheitliche körperschaftssteuerrechtliche Regelung für<br />
Zeitwertkonten bei Gesellschafter-Geschäftsführern (<span class="caps">GGF</span>) herbeizuführen, in der die Einrichtung von<br />
Zeitwertkonten für <span class="caps">GGF</span> als körperschaftssteuerrechtlich zulässig qualifiziert wird und die Bedingungen<br />
einheitlich und verbindlich festlegt, unter denen die Besparung eines Zeitwertkontos durch <span class="caps">GGF</span> als verdeckte<br />
Gewinnausschüttung zu beurteilen ist.<br />
Seit ca. 2 ½ Jahren fehlt es an einer verbindlichen körperschaftssteuerrechtlichen Regelung für <span class="caps">GGF</span> im<br />
Zusammenhang mit der Einrichtung von sog. Zeitwertkonten. Verbindliche Auskünfte i.S.d. <span class="caps">BMF</span>-Schreibens<br />
vom 29.12.2003 werden von den Finanzverwaltungen verweigert.<br />
Die Konsequenz ist, dass die <span class="caps">GGF</span> die Einrichtung von Zeitwertkonten auch für ihre Mitarbeiter zurückstellen.<br />
Die bisherigen Eingaben und Klärungsversuche bei der Finanzverwaltung blieben erfolglos.<br />
Bitte helfen Sie durch konkrete Maßnahmen, auch im Mittelstand flexible und zukunftsorientierte<br />
Vergütungssysteme zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen einzurichten.<br />
Die Unterzeichnenden schicken Ihnen hiermit ihre Stimme zur Unterstützung.</p>
Diese Petition wurde von Tino H. aus W. ins Leben gerufen.
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