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ARS Allgemeine Rettungsflug Service GmbH

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin Dr. Merkel,
wir, die Unterzeichnenden, fordern Sie auf, eine bundeseinheitliche körperschaftssteuerrechtliche Regelung für
Zeitwertkonten bei Gesellschafter-Geschäftsführern (GGF) herbeizuführen, in der die Einrichtung von
Zeitwertkonten für GGF als körperschaftssteuerrechtlich zulässig qualifiziert wird und die Bedingungen
einheitlich und verbindlich festlegt, unter denen die Besparung eines Zeitwertkontos durch GGF als verdeckte
Gewinnausschüttung zu beurteilen ist.
Seit ca. 2 ½ Jahren fehlt es an einer verbindlichen körperschaftssteuerrechtlichen Regelung für GGF im
Zusammenhang mit der Einrichtung von sog. Zeitwertkonten. Verbindliche Auskünfte i.S.d. BMF-Schreibens
vom 29.12.2003 werden von den Finanzverwaltungen verweigert.
Die Konsequenz ist, dass die GGF die Einrichtung von Zeitwertkonten auch für ihre Mitarbeiter zurückstellen.
Die bisherigen Eingaben und Klärungsversuche bei der Finanzverwaltung blieben erfolglos.
Bitte helfen Sie durch konkrete Maßnahmen, auch im Mittelstand flexible und zukunftsorientierte
Vergütungssysteme zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen einzurichten.
Die Unterzeichnenden schicken Ihnen hiermit ihre Stimme zur Unterstützung.

Diese Petition wurde von Tino H. aus W. ins Leben gerufen.


1 Unterschrift

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